Barrierefreiheit
Entwurf. Die Erklärung wird nach einem vollständigen Test (BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA) finalisiert, sobald der Betreiber feststeht.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ortsgemeinde Treis-Karden ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Landesverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (BITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist die Konformitätsstufe WCAG 2.1 AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website befindet sich im Aufbau; eine abschließende Bewertung liegt noch nicht vor. Bekannte Einschränkungen und der Prüfbericht werden hier ergänzt.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung aufgefallen? Melden Sie sich per E-Mail an treis-karden@vgcochem.de oder über die Kontaktseite. Wir bemühen uns um schnelle Abhilfe.
Schlichtungsverfahren
Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 9c LBGG Rheinland-Pfalz anrufen.